Klassen

Klasse B / Begleitetes Fahren mit 17

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit Anhänger bis 750 kg, wenn insgesamt 3,5 t zulässige Gesamtmasse nicht überschritten werden. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre, wenn man am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" teilnimmt.

Klasse B96

Das ist eigentlich keine "richtige" Klasse, sondern nur eine Erweiterung der Klasse B. Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasser, aber insgesamt mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4.25 t.

Klasse B196

Auch das ist eigentlich keine "richtige" Klasse, sondern nur eine Erweiterung der Klasse B für Führerscheininhaber, die mindestens 25 Jahre alt sind und die Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen. Ohne Prüfung kann man hier mittels einer Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 führen. (nur im Inland gültig und stellt keine Berechtigung zum Stufenaufstieg Klasse A2 dar)

Klasse BE

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit schwereren Anhängern bis 3,5t zulässige Gesamtmasse. Voraussetzung: Besitz der Klasse B.

Klasse AM

Zweirädrige und dreidrädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit baurtbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, max. 4 kW und 50 cm³. Außerdem: Krafträder bis max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor), max. 50 cm³. Des Weiteren: vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 45 km/h, 50 cm³ und 4 kW. Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien). Mindestalter: 15 Jahre.

Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³ und max. 11 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und mehr als 50 cm³, schneller als 45 km/h bis max. 15 kW. Mindestalter: 16 Jahre.

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW und einem Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ und schneller als 45 km/h. Bei Direkteinstieg ist das Mindestalter 24 Jahre oder 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW. Mindestalter: 21 Jahre.

Mofa

Einsitziges Mofa bis 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.